KK-Antrag

KK-Antrag ist die Abkür­zung für Konnektivitäts-Koordinierungs-Antrag.

Bei der Regis­trie­rung einer Domain bei einem Pro­vi­der, wird die­se an eine dafür zustän­di­ge Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt. Die­se ist bei DE-Domains das DeNIC und bei .net .com oder .org-Domains das InterNIC.

Wol­len Sie mit einer .de-Domain von einem Pro­vi­der zu einem ande­ren wech­seln, muss ent­spre­chend auch der Ein­trag im ver­ant­wort­li­chen NIC geän­dert wer­den. Die­ser soge­nann­te Pro­vi­der­wech­sel wird bei de-Domains Kon­nek­ti­vi­täts-Koor­di­na­ti­on (KK) genannt, wor­in der Name „KK-Antrag“ begrün­det liegt. Der for­ma­le Ablauf wird dem­nach durch den KK-Antrag geregelt.

Übli­cher­wei­se fin­den sie in ihrem Home­page­cen­ter unter „Domain umziehen/ Domains“ einen Vor­druck für den KK-Auf­trag. Da die Anträ­ge genau geprüft wer­den, soll­te die­ser mit Sorg­falt aus­ge­füllt wer­den und auf gute Les­bar­keit geach­tet werden.

Wenn Sie für Ihr Unter­neh­men oder ihre Orga­ni­sa­ti­on unter­schrei­ben, ist zusätz­lich ein amt­li­cher Nach­weis der Zeich­nungs­be­rech­ti­gung (z. B. Han­dels­re­gis­ter­aus­zug) erforderlich.
Die Adres­se bzw. die Fax­num­mer, an wel­che der Vor­druck gesen­det wer­den muss, fin­den Sie auf dem Vor­druck. Die Ein­rei­chung per E‑Mail reicht lei­der nicht aus, weil die Unter­schrift des Inha­bers der Domain benö­tigt wird.

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