Rechts­si­che­re Websei­te

Wir machen Ihre Web­seite rechts­si­cher – mit einer Anwaltskanzlei

Rechts­si­che­re Websei­te

Wir machen Ihre Web­seite rechts­si­cher – mit einer Anwaltskanzlei

Die DSGVO ist grund­sätz­lich sinnvoll

Jeder Web­seiten- und Online­shop­be­trei­ber wird durch die DSGVO dazu ange­hal­ten, sorg­fäl­tig mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umzu­ge­hen. Damit dient die DSGVO in aller­ers­ter Linie der All­ge­mein­heit, denn jeder Inter­net­nut­zer, auch Sie, geben bei der Nut­zung von Web­auf­trit­ten per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten preis.

Für einen kur­zen Überblick über die not­wen­di­gen Maß­nah­men für Web­sei­ten­be­trei­ber lesen Sie unse­ren Arti­kel „DSGVO – 4 ein­fa­che Hand­lungs­an­wei­sun­gen für Web­sei­ten­be­trei­ber“.

Die DSGVO führt bei vie­len Betrei­bern von Web­seiten und Online-Shops zu Ver­un­si­che­rung und Angst vor einer Abmah­nung. Die befürch­te­te gro­ße Abmahn­wel­le ist bis­her aus­ge­blie­ben. Das liegt zum einen dar­an, dass sich vie­le Web­seiten- und Online­shop­be­trei­ber gut auf die DSGVO vor­be­rei­tet haben. Zum ande­ren kön­nen Sie für Ver­stö­ße gegen die DSGVO gar­nicht von jeder belie­bi­gen Per­son abge­mahnt werden!

Wer kann Ihre Websei­te über­haupt abmahnen?

Ver­trags­part­ner &
Kunden

Wenn sie von Ihrem Fehl­ver­hal­ten betrof­fen sind.

Ver­brau­cher­schutz-
verbände

Um auf Miss­stän­de auf­merk­sam zu machen.

Ihre „direk­ten“
Konkurrenten 

Um ille­ga­le Wett­be­werbs­vor­tei­le zu verhindern.

Jetzt kom­men die berüch­tig­ten „Abmahn­an­wäl­te“ und „Abmahn­ver­ei­ne“ ins Spiel. In Koope­ra­ti­on mit einem Ihrer Ver­trags­part­ner oder Kon­kur­ren­ten ver­die­nen die­se Geld mit Abmah­nun­gen von Ver­stö­ßen gegen die DSGVO.

Glück­li­cher­wei­se für alle Web­sei­ten­in­ha­ber in Bay­ern hat der baye­ri­sche Minis­ter­rat im Juni 2018 den „baye­ri­schen Weg“ beschlos­sen, der die­se „Abmahn­in­dus­trie“ auf Basis der DSGVO ein­däm­men soll.

Was ist der „baye­ri­sche Weg“?

Der so genann­te „baye­ri­sche Weg zu einer bür­ger­na­hen und mit­tel­stands­freund­li­chen Anwen­dung“ der euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) besagt unter ande­rem: „Bei einem Erst­ver­stoß im Dickicht der Daten­schutz­re­geln dro­hen kei­ne Buß­gel­der“, und wei­ter­hin „Hin­wei­se und Bera­tung haben Vor­rang vor Sank­tio­nen.“ Auch müs­sen Ama­teur­sport­ver­ei­ne, Musik­ka­pel­len oder sons­ti­ge vor allem durch ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment getra­ge­ne Ver­ei­ne kei­ne eige­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten bestellen. Den gan­zen Beschluss kön­nen Sie im „All­ge­mei­nen Minis­te­ri­al­blatt“ vom 31. Juli 2018 nachlesen.

Der „baye­ri­sche Weg“ soll natür­lich kei­ne Ein­la­dung dazu sein, die DSGVO ein­fach zu ignorieren!

Was gehört zu einem rechts­si­che­ren Webauftritt?

Um Ihre Web­seite oder Ihren Web­shop rechts­si­cher gestal­ten zu lassen, benö­ti­gen Sie zu aller­erst eine Anwalts­kanz­lei, die sich mit Urhe­ber­recht, Wett­be­werbs­recht und Inter­net­recht, im Spe­zi­el­len mit der DSGVO aus­kennt. Sie benö­ti­gen aber zusätz­lich jeman­den, der ana­ly­siert, wel­che tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen Ihr Web­auf­tritt mit­bringt: Wie sicher ist Ihre SSL-Ver­schlüs­se­lung? Wel­che Daten wer­den von der Web­seite über­haupt erhoben?

Die Anwalts­kanz­lei emp­fielt auf Grund­la­ge Ihres bis­he­ri­gen Web­auf­tritts und der tech­ni­schen Ana­ly­se ver­schie­de­ne Maß­nah­men. Dies kön­nen Text­än­de­run­gen in der Daten­schutz­er­klä­rung oder Maß­nah­men zur Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­ti­on sein, die Sie selbst durch­füh­ren kön­nen. Es kön­nen aber auch tech­ni­sche Nach­rüs­tun­gen oder Auf­rüs­tun­gen gefor­dert wer­den, um die Sie sich nicht unbe­dingt selbst küm­mern möchten.

Eine Koope­ra­ti­on von Webagen­tur & Anwaltskanzlei:

Ihr Dream-Team für einen rechts­si­che­ren Webauf­tritt!

Wir bie­ten unse­ren Kun­den fol­gen­de Vor­ge­hens­wei­se an: Wir über­sen­den alle DSGVO-rele­van­ten tech­ni­schen Daten an unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­ner, eine Anwalts­kanz­lei mit dem Schwer­punkt Inter­net­recht. Die Anwalts­kanz­lei schlägt Ihnen dar­auf­hin Maß­nah­men zur rechts­si­che­ren Gestal­tung Ihres Web­auf­trit­tes vor. Die dar­in ent­hal­te­nen tech­ni­sche Ände­run­gen sowie die Ände­run­gen an Tex­ten auf der Web­seite imple­men­tie­ren wir auf Wunsch für Sie.

Ein Web­auf­tritt, der nach jet­zi­gem Kennt­nis­stand eines fach­kun­di­gen Anwalts rechts­si­cher ist erhebt kei­nen Anspruch dar­auf, für einen bestimm­ten Zeit­raum rechts­si­cher zu blei­ben. Vie­le Vor­schrif­ten der DSGVO sind nicht ein­deu­tig for­mu­liert und unter­lie­gen des­halb einem Aus­le­gungs­spiel­raum der Gerich­te. Mit jedem Urteil, das zur DSGVO gespro­chen wird, wird die Rechts­la­ge wei­ter fest­ge­schrie­ben und kann sich so im Lau­fe der Zeit ändern.

4.5/5 – (75 votes)